Heizpilz und Heizstrahler für Veranstaltungen mieten
Für kühle Abende und Übergangszeiten stehen Gas-Heizpilze (Wärmepilze), leuchtende Terrassenfeuer, Infrarot-Heizstrahler und leistungsstarke Heizlüfter zur Auswahl.

Heizstrahler passend zu Fläche und Einsatz auswählen
Für Terrassen, Außenbereiche und temporäre Veranstaltungsflächen stehen unterschiedliche Wärmequellen zur Auswahl. Zum Sortiment gehören Gas-Heizstrahler, ein Infrarot-Heizstrahler mit 2.000 Watt, eine Feuersäule beziehungsweise ein Terrassenfeuer sowie ein Heizlüfter mit 9 kW.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Größe und Offenheit der Fläche, der gewünschten Aufenthaltszone sowie den Vorgaben des Veranstaltungsorts ab. Vor der Buchung sollten deshalb Standort, geplanter Einsatz und vorhandene Energieversorgung abgestimmt werden.
Gas-Heizstrahler und Gasflasche gemeinsam planen
Die 11-kg-Gasflasche ist nicht im Mietpreis des Gas-Heizstrahlers enthalten. Sie wird immer als eigene Position zu einem separaten Tagespreis berechnet.
Benötigte Anzahl und erwartete Einsatzdauer sollten zusammen mit dem Heizstrahler geplant werden.
Brandschutz und Aufstellort vorab abstimmen
Bei gasbetriebenen Heizstrahlern und Terrassenfeuern müssen die Betreiber- und Standortvorgaben für offene beziehungsweise überdachte Flächen vor der Veranstaltung geprüft werden. Dazu gehören insbesondere zulässige Aufstellbereiche, Belüftung, Abstände zu brennbaren Materialien, Fluchtwege und die sichere Unterbringung der Gasflasche.
Die Geräte dürfen nur entsprechend der jeweiligen Anleitung und durch eingewiesene Personen betrieben werden. Ob ein Modell am konkreten Veranstaltungsort eingesetzt werden darf, ist mit dem Betreiber und bei Bedarf mit den zuständigen Fachstellen zu klären; die Miete ersetzt keine standortbezogene Brandschutzbewertung.
Elektrische Heizgeräte fachgerecht anschließen
Für den Infrarot-Heizstrahler mit 2.000 Watt und den Heizlüfter mit 9 kW muss die Stromversorgung zur jeweiligen Geräteausführung passen. Anschlussart, Absicherung, Leitungswege und verfügbare Leistung sollten bereits bei der Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden.
Die elektrische Installation und Prüfung vor Ort gehören in fachkundige Hände. Provisorische Leitungsführungen, überlastete Stromkreise oder nicht für den Einsatzort geeignete Anschlüsse sind zu vermeiden; maßgeblich sind die Geräteunterlagen sowie die Vorgaben von Betreiber und Elektrofachkraft.
Wärmezonen in den Veranstaltungsablauf integrieren
Heizgeräte wirken am besten, wenn die gewünschten Aufenthaltsbereiche gezielt geplant werden. Sinnvoll sind klar definierte Wärmezonen, die Laufwege, Serviceflächen und Ausgänge nicht beeinträchtigen und während des Betriebs beaufsichtigt werden können.
Auch Wetterentwicklung und Nutzungsdauer gehören in das Betriebskonzept. Zuständigkeiten für Inbetriebnahme, Kontrolle und Abschaltung sollten vor Beginn feststehen, damit die gemietete Technik entsprechend den örtlichen Bedingungen verwendet wird.
Bilder: Heizpilz und Heizstrahler für Veranstaltungen mieten
Häufige Fragen: Heizpilz und Heizstrahler für Veranstaltungen mieten
Darf jedes Heizgerät in Innenräumen betrieben werden?
Nein. Der zulässige Einsatz richtet sich nach Gerät, Herstelleranleitung, Belüftung und örtlichen Vorgaben und muss vorab geklärt werden.
Ist eine Gasflasche enthalten?
Nein. Die 11-kg-Gasflasche wird immer als eigene Position zu einem separaten Tagespreis berechnet.
Was ist bei Elektroheizgeräten zu beachten?
Anschluss, Absicherung und verfügbare Leistung müssen vorab durch fachkundige Verantwortliche passend zum konkreten Gerät geprüft werden.
Für welchen Zeitraum gilt der Mietpreis?
Der angegebene Preis gilt je Veranstaltungstag. Auf- und Abbautage werden nicht als zusätzliche Veranstaltungstage berechnet.
Beispiel: Findet Ihre Veranstaltung am Samstag statt, können Ausgabe am Freitag und Rückgabe am Montag vereinbart werden. Es wird ein Veranstaltungstag berechnet. Für Messen und mehrtägige Veranstaltungen gelten individuelle Konditionen.
Mietpreise: Heizpilz und Heizstrahler für Veranstaltungen mieten
Mietpreise je Veranstaltungstag, inklusive 19 % MwSt., zuzüglich Lieferkosten.
- Gas-Heizstrahler35,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.41,65 € brutto
- Infrarot-Heizstrahler, 2.000 Watt32,50 € netto zzgl. 19 % MwSt.38,68 € brutto
- Feuersäule / Terrassenfeuer100,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.119,00 € brutto
- Heizlüfter 9kW30,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.35,70 € brutto
- 11 kg Gasflasche25,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.29,75 € brutto






